Beantragung eines schengen-visums

Das Schengen-Abkommen wurde 1985 von einer Reihe von Ländern in der luxemburgischen Stadt Schengen unterzeichnet. Ziel des Abkommens war die Abschaffung internationaler Grenzkontrollen an den gemeinsamen Grenzen zwischen den teilnehmenden Staaten (Schengen-Staaten). Mit anderen Worten, das Abkommen ermöglichte den Passinhabern der teilnehmenden Länder die Freizügigkeit. Es wurde auch möglich, dass Reisende in einem bestimmten Land ein Visum beantragen und sich dann im Schengen-Raum frei bewegen können. Heute fallen 26 europäische Länder unter den Schengen-Raum. Dies umfasst einen Großteil Westeuropas, jedoch ohne Großbritannien und Irland. Die EU-Staaten Bulgarien, Zypern, Kroatien und Rumänien gehören nicht zum Schengen-Raum.

Schritte

Teil 1 von 3: Planen Sie Ihre Reise

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1. Prüfen Sie im Voraus, ob Sie ein Visum beantragen müssen. Obwohl Sie Ihre Reise oft vor der Beantragung eines Visums buchen, sollten Sie vorab prüfen, ob Sie für das Zielland ein Visum benötigen. Sie müssen sich vor der Buchung vergewissern, dass Sie die Voraussetzungen für die Beantragung des Visums erfüllen.
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2. Planen und buchen Sie Ihre Reise, bevor Sie ein Visum beantragen. Sie müssen bei der Beantragung des Visums Angaben zu Ihrer Reise machen. So können Sie schon jetzt Ihre Reise planen und Flüge und Hotels buchen.
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3. Stellen Sie sicher, dass Sie die richtigen Dokumente bereitstellen können. Achten Sie bei der Reiseplanung auf die richtigen Unterlagen. Wenn Sie das Schengen-Visum beantragen, müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen, aus denen hervorgeht, wohin Sie reisen und warum Sie in ein bestimmtes Land des Schengen-Raums reisen.
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4. Berücksichtigen Sie die Dauer Ihrer Reise. Mit dem Schengen-Visum darf man innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage im Schengen-Raum reisen. Achte darauf, dass du nicht gegen die Regeln verstößt, die für das Visum gelten.
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5. Warten Sie mit der Beantragung des Visums. In den meisten Ländern können Sie frühestens drei Monate vor Ihrer Reise ein Visum beantragen. Auch wenn Sie Ihre Reise bereits weit im Voraus geplant und gebucht haben, müssen Sie mit der Beantragung des Visums noch warten. Es ist ratsam, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, falls Ihr Visumantrag abgelehnt wird und Sie Ihre Reise stornieren müssen.

Teil 2 von 3: Die ersten Schritte machen

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1. Erfahren Sie, wie ein Schengen-Visum funktioniert. Sie beantragen wie gewohnt ein Reisevisum. Sie müssen jedoch nicht für jedes Land ein eigenes Visum beantragen, solange Sie sich in Ländern aufhalten, die unter den Schengen-Raum fallen.
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2. Finden Sie heraus, ob Sie ein Schengen-Visum benötigen. Ein Schengen-Visum benötigen Sie nur, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen. Sie können ein praktisches Tool verwenden, das Sie unter anderem auf der Website des niederländischen Außenministeriums finden, um herauszufinden, ob Sie ein Visum beantragen müssen.
  • Inhaber eines US-Reisepasses benötigen beispielsweise kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum, solange sie einen blauen Reisepass besitzen. Diese Passinhaber können bis zu 90 Tage bleiben. Es ist jedoch ratsam, sich im Voraus über die Anforderungen an Ihren Reisepass für das Land, das Sie besuchen möchten, zu informieren. Ein Beispiel für eine Anforderung, die gestellt werden kann, ist ein Reisepass, der ab dem Tag der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
  • Es gibt jedoch eine ganze Liste von Ländern, die diese Vorteile nicht haben, wenn ihre Staatsangehörigen im Schengen-Raum reisen möchten. Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten werden gemeinhin als „Drittstaatsangehörige“ bezeichnet. Passinhaber aus diesen Ländern müssen ein Schengen-Visum beantragen. Beispiele für solche Länder sind: Russland, Bahrain, Thailand, Saudi-Arabien, Kambodscha, Türkei, Jemen und Simbabwe.
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    3. Wählen Sie das Land aus, für das Sie das Visum beantragen möchten. Die erste Methode besteht darin, das Land auszuwählen, in dem Sie die meiste Zeit verbringen werden (das Hauptreiseziel). Wenn Sie also zum Beispiel planen, zehn Tage in Deutschland und fünf Tage in Frankreich zu bleiben, müssen Sie ein Visum für Deutschland beantragen. Angenommen, die Anzahl der Tage, die Sie in verschiedenen Ländern verbringen, ist gleich, dann beantragen Sie ein Visum für das Land, das Sie zuerst besuchen werden.
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    4. Prüfen Sie, ob Ihre gesamte Reise in den Schengen-Raum fällt. Obwohl Sie den Schengen-Raum innerhalb der 180-Tage-Frist (sechs Monate) verlassen und wieder zurückkehren können, sollten Sie im Voraus prüfen, ob Ihre gesamte Reise innerhalb der Grenzen des Schengen-Raums stattfindet. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie möglicherweise ein anderes Visum für die von Ihnen besuchten Länder beantragen.

    Teil3 von 3: Beantragung des Schengen-Visums

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    1. Antragsformular herunterladen. Das Formular zur Beantragung eines Schengen-Visums ist in allen Schengen-Staaten gleich. Das Formular finden Sie auf der Website der Regierung des jeweiligen Landes. Wenn Sie beispielsweise ein Schengen-Visum für Frankreich beantragen möchten, können Sie das Formular von der Website der französischen Regierung herunterladen.
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    2. Bewerbungsformular vollständig ausfüllen. Sie müssen zunächst grundlegende Angaben zu Ihrer Person machen. Denken Sie an Name, Geburtsdatum und Ihre aktuelle Nationalität. Außerdem müssen Angaben zu Ihrem Reisepass gemacht werden. Denken Sie an die Art des Reisepasses, die Passnummer und das Ausstellungsdatum.
  • Dann müssen Sie Angaben zu Ihrer Reise machen. Wie lange Sie sich in jedem Land aufhalten, die Art des Visums, das Sie beantragen und der Grund für Ihren Besuch im Land.
  • Sie sollten auch Angaben zu Ihrem Aufenthaltsort machen sowie Angaben dazu machen, wie Sie sich während Ihres Aufenthalts selbst versorgen können. Schließlich sollten Sie in den Formularen auch Angaben zu Ihrem Ehepartner und Ihren Kindern machen, Verwandte, die Sie besuchen werden, angeben und ggf. als Bürge und/oder Beherberger fungieren.
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    3. Sammeln Sie alle relevanten Dokumente. Sie benötigen Dokumente wie einen Reisepass, ein Passfoto und eventuell eine Wohnsitzbescheinigung. Sie müssen auch alle Dokumente zu Ihrer Reise sammeln, wie z. Vergessen Sie nicht, auch die Dokumente mitzubringen, mit denen Sie Ihr Reiseziel nachweisen können. Außerdem müssen Sie ein Originalschreiben Ihres Arbeitgebers oder Ihres Unternehmens (Arbeitgeberbescheinigung) und Ihre Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate vorlegen.
  • Wenn es sich um eine Geschäftsreise handelt, müssen Sie die Firmeneinladung sowie ein Originalschreiben Ihres eigenen Arbeitgebers oder Unternehmens vorzeigen. Beide Schreiben müssen Ihren Reisezweck enthalten und in mindestens einem der Schreiben muss angegeben sein, wer die Kosten für Ihren Aufenthalt trägt und wo Sie sich aufhalten.
  • Bei touristischem Reisezweck müssen Sie unter anderem Angaben zu Ihren Hotelreservierungen machen. Darin enthalten sind die korrekten Kontaktdaten des jeweiligen Hotels. Wenn Sie an einer geplanten Tour teilnehmen möchten, müssen Sie die entsprechenden Informationen zusammen mit dem Antrag angeben.
  • Wenn es sich um einen Familien- oder Freundesbesuch handelt, müssen Sie möglicherweise ein Einladungsschreiben und eine Garantie vorlegen. In den Niederlanden heißt dieses Dokument zum Beispiel „Nachweis der Patenschaft und/oder Unterkunft“, dieses Dokument muss vom Bürgen und/oder Unterkunftsanbieter im Rathaus in den Niederlanden beglaubigt werden. Das Land wird auch eine Kopie des Reisepasses oder des Aufenthaltstitels des Bürgen und/oder des Unterkunftsanbieters verlangen.
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    4. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular. Für die meisten Länder müssen Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes in dem Land, in dem Sie derzeit leben, ein Visum beantragen. Für die Bewerbung muss man oft einen Termin vereinbaren. Verwenden Sie die Regierungswebsites Ihres Hauptreiselandes, um herauszufinden, wo sich die nächste Botschaft oder das nächste Konsulat befindet.
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    5. Lass deine Fingerabdrücke nehmen. Ihre Fingerabdrücke werden bei der Einreichung des Antragsformulars von einem Mitarbeiter der Botschaft oder des Konsulats abgenommen. Wenn Ihre Fingerabdrücke bereits abgenommen wurden, können Sie diese wahrscheinlich im Visa-Informationssystem (VIS) finden.
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    6. Zahlen Sie die Gebühren. Die Kosten für den Visumantrag sind abhängig von dem Land, in dem Sie das Visum beantragen und dem Land, für das Sie das Visum beantragen. Die aktuellen Kosten finden Sie sicherlich auf der Website des jeweiligen Landes oder der Website der Botschaft. Sie können sich auch telefonisch an die Botschaft oder das Konsulat des betreffenden Landes wenden, um sich vorab über die Kosten zu erkundigen.

    Tipps

    • Nehmen Sie sich genug Zeit, um das Visum zu beantragen. Es ist ratsam, das Visum so schnell wie möglich nach Ablauf von drei Monaten vor der Einreise zu beantragen.
    • Stellen Sie sicher, dass Sie mindestens eine leere Seite in Ihrem Reisepass für das Visum haben. (Manche Botschaften verlangen sogar zwei bis vier leere Seiten.)

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